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Pingpong, Samstag, 23.03.2024, 18:46 (vor 35 Tagen) @ Ciliegia3481 Views
bearbeitet von Pingpong, Samstag, 23.03.2024, 19:28

Gerade, wer sein Gold erfolgreich anonym kauft, d.h. also ohne beim Erwerb nachvollziehbare Spuren im bestehenden System zu hinterlassen, läuft Gefahr, beim späteren Verkauf in Schwierigkeiten zu geraten.

Hierbei dürften künftig folgende 2 Problemfelder auftreten:

a) FIU

b) Finanzamt


Zu a)
Banken sind schon aufgrund der Geldwäscherichtlinien schon seit einiger Zeit dazu verpflichtet (wurde zwischenzeitlich noch weiter verschärft), etwaige auffällige / "verdächtige" Transaktionen an die FIU zu melden.
Die FIU reicht etwaige Verdachtsmeldungen an die zuständigen Behörden - z.B. LKA - weiter.
Da das Unterlassen von Meldungen zu empfindlichen Strafen führen kann - sowohl für die Bank als auch die betreffenden Mitarbeiter - werden die Institute im Zweifelsfall eher eine Meldung abgegeben als eine Meldung zu unterlassen.
Folge: Blockierte Bankkonten, Ermittlungsverfahren usw.
Die meisten Banken werden aber den Ankauf von Edelmetallen inzwischen ohne Vorlage von Kaufbelegen und/oder Mittelherkunftsnachweisen oder alternativen glaubwürdigen Erklärungen ohnehin ablehnen.

Der anonyme Goldverkäufer könnte deshalb dann geneigt sein, sein Gold bei Goldhändlern zu veräußern - diese sind allerdings verpflichtet, die Identität der Verkäufer festzustellen und festzuhalten.
Und die Finanzämter führen durchaus Kontrollen bei den Unternehmen durch, die mit dem Handel von Edelmetallen befasst sind, dadurch könnte dann ein

zu b)

Finanzamt auf die Idee kommen, sich die registrierten Kunden näher anzuschauen, um festzustellen, ob z.B. alle steuerlichen Pflichten erfüllt worden sind, ob die Edelmetalle bswp. unterhalb der Jahresfrist veräußert worden und etwaige Einkünfte erklärt worden sind.
Die Steuerfreiheit für private Veräußerungsgeschäfte bei Überschreiten der 1-Jahres-Frist dürfte ohnehin irgendwann in der Zukunft wegfallen.

Wer Edelmetalle dann völlig anonym gekauft und womöglich deshalb gar keine Belege hat, um nachweisen zu können, wann er wo und mit welchen Mitteln die Edelmetalle gekauft hat, könnte dann das Problem haben, ba) die Haltefrist nachzuweisen sowie bb) die Herkunft der Mittel plausibel nachzuweisen, woraus ein Finanzamt womöglich einen Vorwurf konstruieren könnte, das Gold sei z.B. mit unversteuertem Geld erworben worden, mithin seien also nicht alle Einkünfte korrekt erklärt worden.
(Bei Selbständigen ist es seitens des Finanzamts z.B. längst üblich, Gelder aus unbekannter Herkunft, die einem Betriebskonto zugeflossen sind, als Betriebseinnahme zu betrachten, mit allen entspr. Folgen.)

Bleibt dann noch der Weg, z.B. Goldmünzen irgendwie von/an privat zu verkaufen - allerdings werden auch Plattformen wie Ebay längst automatisiert überwacht.

Eine oder zwei Unzen, die man als steuerzahlender Bürger seit 20 Jahren besitzt, werden sicherlich kein Problem sein - aber wer größere Mengen in Edelmetallen vorhält, völlig anonym, ohne irgendwelche Transaktionsbelege, dürfte irgendwann Schwierigkeiten bekommen, das Gold wieder in Fiat zu tauschen.

Und wer - wie weiland der verstorbene Eichelburg - darauf wettet/hofft, dass das bestehende System irgendwann zusammenbricht und durch ein vernünftigeres System ersetzt wird, hofft m.E. vergebens: Denn selbst wenn die bestehenden Strukturen untergehen sollten, werden die Strukturen, die nachfolgen, vermutlich nicht weniger repressiv sein - man wird jedenfalls wohl kaum mit seinem Gold loslaufen und einfach einen Häuserblock kaufen können, ohne von Behörden verfolgt zu werden.

Das ist natürlich keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Einschätzung - und ich bin überdies selbst immer ein Fan von Gold gewesen. ;)

Daher wäre meine Überlegung:
Wenn man Gold schon anonym kauft, sollte man dennoch den Kauf und auch die Herkunft der dazu verwendeten Geldmittel nachvollziehbar dokumentieren.


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