Man muss das unterscheiden

helmut-1, Siebenbürgen, Samstag, 24.02.2024, 12:30 (vor 64 Tagen) @ Mirko21149 Views

Ich hab deshalb nachgefragt, weil das alles im Zusammenhang gesehen werden muss. Was meine ich damit:

Die Urteile sindin der nachträglichen Bewertung nach fachlichen, juristischen und politischen Fakten zu beurteilen.

Das kann in verschiedenen Fällen, worums eigentlich um dieselbe Sache geht, ganz unterschiedlich ausgehen.

Deshalb:

Wenn man nicht weiß, wie genau der Vorgang war, danach, - wie die Anklage lautete, -und wie die Argumentation des Angeklagten war, resp. wie danach die Urteilsbegründung aussieht, dann kann man zu so einem Urteil gar nichts sagen. Aus dem einfachen Grund, - weil man nichts weiß.


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