Sehr richtig

D-Marker, Sonntag, 11.02.2024, 16:37 (vor 77 Tagen) @ Hannes891 Views
bearbeitet von D-Marker, Sonntag, 11.02.2024, 16:58

Ohne eine Diskussion zum Begriff Demokratie (Geschichte, Zweck, Aufbau und Wirkungsweise) antreten zu wollen, hier die Entwicklungsgeschichte:

https://dejure.org/gesetze/GVG

Kann Jeder nachvollziehen, was so alles weggefallen ist, wenn er sich die Zeit nimmt.

Z.B. GVG §15: Darin stand “Alle Gerichte sind Staatsgerichte”.

War wohl nicht so wichtig...

Jawohl, dieser übergestülpte Übergang von Staatsrecht in Privatrecht findet derzeit auf allen uns tangierenden Ebenen statt!

Derzeit u.A. lt.Fragestellung aktuell, nach Relevanz geordnet:


§ 146

Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.

§ 147

Das Recht der Aufsicht und Leitung steht zu:
1. dem Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz hinsichtlich des Generalbundesanwalts und der Bundesanwälte;
2. der Landesjustizverwaltung hinsichtlich aller staatsanwaltschaftlichen Beamten des betreffenden Landes;
3. dem ersten Beamten der Staatsanwaltschaft bei den Oberlandesgerichten und den Landgerichten hinsichtlich aller Beamten der Staatsanwaltschaft ihres Bezirks.


§ 145

(1) Die ersten Beamten der Staatsanwaltschaft bei den Oberlandesgerichten und den Landgerichten sind befugt, bei allen Gerichten ihres Bezirks die Amtsverrichtungen der Staatsanwaltschaft selbst zu übernehmen oder mit ihrer Wahrnehmung einen anderen als den zunächst zuständigen Beamten zu beauftragen.

(2) Amtsanwälte können das Amt der Staatsanwaltschaft nur bei den Amtsgerichten versehen.

§ 150

Die Staatsanwaltschaft ist in ihren amtlichen Verrichtungen von den Gerichten unabhängig.

(Anmerkung D-Marker: Stehen also neben oder über den Gerichten?)

§ 148

Der Generalbundesanwalt und die Bundesanwälte sind Beamte.


(Anmerkung D-Marker: Lt. Beamtengesetz §7 sind sie Deutsche:)

§ 7 Voraussetzungen des Beamtenverhältnisses
(1) In das Beamtenverhältnis darf nur berufen werden, wer

1.
Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit...


(Merken, wer ist "Deutscher?) Wobei wir wieder beim Grundgesetz sind.


Ich höre jetzt erst mal auf.

LG
D-Marker

--
https://www.youtube.com/watch?v=LqB2b223mOM


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