!Die jetzt verhängte Haftstrafe konnte nicht zur Bewährung ausgesetzt werden," (Link)

n0by ⌂, Sonneberg, Montag, 05.02.2024, 22:55 (vor 83 Tagen) @ Hannes691 Views

...

Zumindest ist das Urteil unverhältnismäßig hart für mein Rechtsempfinden. Da "noch nicht rechtskräftig", gehe ich davon aus, dass er nicht in den Kahn muss. Aber ein reicher Mann ist er ja auch nicht.

Brutales Vorgehen, da er offenbar was bewirkt hat.

Lehrbeispiel dafür, dass Wahlen verboten wären, wenn sie was ändern würden.

Gute Nacht

H.

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