Die völkerrechtliche Rechtslage ist eindeutig

Manuel H., Donnerstag, 17.08.2023, 17:22 (vor 848 Tagen) @ Dieter3313 Views

Die einst autonome Republik Krim, die mal verwaltungstechnisch Kiew zugeschlagen wurde, ist spätestens nach deren Volksentscheid russisches Staatsgebiet.

Das kann natürlich völkerrechtswidrig vom Westen bestritten werden. Faktisch entscheiden dann die siegreichen Militärs der Nato, dass deren Völkerrechtsverletzung im Nachhinein genauso legal ist wie die Kriegsverbrechen des Westens, mal eben mit Atombomben die zivile Bevölkerung Hiroshimas zu liquidieren. War ja auch "legal".


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