Das war eine interne Landesgrenze

LLF, Freitag, 04.08.2023, 07:55 (vor 944 Tagen) @ FredMeyer3358 Views

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Bis 1991 gab es nur die Sowjetunion als Völkerrechtssubjekt. Die Grenze zwischen Russland und der Ukraine war eine interne Landesgrenze und somit für das Völkerrecht irrelevant. So wie es auch für das Völkerrecht irrelevant ist, dass Frankreich das Elsass, Lothringen und die Champagne zum Grand-Est vereinigt hat, ohne Deutschland zu fragen.

1991 wurden die damaligen innersowjetischen Grenzen beim Zerfall der Sowjetunion als internationale und somit völkerrechtlich gültige Staatsgrenzen vereinbart. Daraufhin entstanden in Abchasien, Arzach/Berg-Karabach, Südossetien und Transnistrien sezessionistische De-Facto-Staaten, die bis heute nicht international anerkannt sind.


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