Wenn man solche Gesetze hat ...
Kommen die gesetzlichen Vorgaben, ist nichts mehr zu machen, denn niemand wird seine Zulassung oder einen Knastaufenthalt riskieren, selbst dann nicht, wenn man sich (gut) kennt.
.... dann darf man sich auch nicht wundern.
Strafgesetzbuch § 129 Bildung krimineller Vereinigungen - Absatz 1
1.
wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,
ja dann ist es überhaupt kein Problem. Wahrscheinlich sind die ganzen grünen woken Gesetze überhaupt nicht gültig - aber den gesetztestreuen Deutschen hat das noch nie interessiert. Die Dressur des Einbildungsbürgers ist einfach zu perfekt.
Gruss
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Jeder arbeitet im Ausmass seines Verstehens für sich selbst und im Ausmass seines Nicht-Verstehens für jene, die mehr verstehen!