betrifft üblicherweise nur den Empfänger

Manuel H., Sonntag, 02.04.2023, 15:41 (vor 1000 Tagen) @ XERXES2734 Views

Wenn der Empfänger das Schweigegeld nicht versteuert, hat der vielleicht ein Problem.

Ok, auch der das Schweigegeld Zahlende hat das Schweigegeld vielleicht als Rechtsanwaltskosten deklariert und steuerlich abgesetzt, obwohl Schweigegelder möglicherweise nach US-Steuergesetzen nicht abgesetzt werden dürfen?


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