Auch in CR werden die Menschen für dumm verkauft wegen eines (Z) im Auto ..

Mirko2, Freitag, 17.03.2023, 09:48 (vor 399 Tagen)2442 Views
bearbeitet von Mirko2, Freitag, 17.03.2023, 10:09

So ist ein Deutscher in die CR gefahren, mit einem Z hinter der Hinterendseitenscheibe. Die Polizei übergab es der örtlichen Staatsanwaltschaft und dem Gericht, diese konnten aber das Urteil nicht zustellen (Verurteilung in Abwesenheit), damit hat das Urteil nach dem tschechischen Recht, keine Rechtskraft. Das Urteil lautet, 4-Jahre lang darf der Verurteilte nicht das Land betreten.

Ein deutscher Staatsbürger kam Ende März vergangenen Jahres mit einem Zettel mit dem Großbuchstaben Z in Chomutov an, der an der Glasscheibe der Hintertür klebte.

„Der Angeklagte wurde durch das Urteil des Amtsgerichts des Leugnens, Infragestellens, Billigens und Rechtfertigens des Völkermords für schuldig befunden und zur Abschiebung verurteilt. Das Urteil in dieser Angelegenheit ist noch nicht rechtskräftig, die Zustellung an den Angeklagten wurde vorerst nicht gemeldet“, sagte der Sprecher des Bezirksgerichts Chomutov, Petr Vaněk, am Mittwoch gegenüber Práv.

Das Gericht legte die Dauer der Betretungsverbot auf vier Jahre fest. Vaněk fügte hinzu, dass es nicht möglich sei, sich zu der Angelegenheit zu äußern, bis das Urteil rechtskräftig ist.

Quelle: https://www.novinky.cz/clanek/krimi-prijel-do-chomutova-na-aute-s-velkym-z-rozsudek-ale...

Meine Meinung dazu:
Ein "normales" Gericht kann nicht in der Sache entscheiden, weil es nicht seine Aufgabe ist, festzustellen, ob Russland mit seinem Sondereinsatz gegen Völkerrecht verstößt. In der Hauptsache hätte der Angeklagte vor dem Verfassungsgerichtshof gute Chancen.

Warum ich das Thema eröffne, weil es wie bei der Sache mit dem "C" eine Vorgabe seitens der EU sein könnte (ohne es zu wissen), daher ist nicht nur Deutschland unterlaufen, sondern auch viele andere EU-Staaten, dass die EU Gesetzesvorgaben und Verordnungen vorgibt, dürfte daher offensichtlich sein.

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