Stellungnahme BMWK unter Pkt 3

Illusion, Montag, 13.03.2023, 17:34 (vor 408 Tagen) @ Joe682277 Views

"im Bestand gab es im bislang geltenden Gebäudeenergiegesetz eine Beschränkung der Betriebsdauer für alte Heizkessel auf 30 Jahre. Damit soll sichergestellt werden, dass völlig veraltete und damit ineffiziente Heizungen nach 30 Jahren außer Betrieb genommen werden. Diese 30-Jahre-Regel gilt auch weiterhin fort.

Allerdings gab es bisher Ausnahmen bei selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern und für Niedertemperatur- und Brennwertkessel. Konkret konnten bislang Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die ihre Häuser selbst nutzen und diese Häuser zum Stichtag 1.2.2020 selbst bewohnt haben, ihre Heizungsanlagen auch länger als 30 Jahre nutzen. Diese Ausnahmen sollen nun ab 2026 schrittweise auslaufen. Die Ausnahmen für Eigentümer von selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern werden aber überhaupt erst ab 2031 zurückgefahren, die außer Betrieb zu nehmenden Kessel sind dann rund 35 Jahre in Betrieb.

Daneben gilt auch hier die allgemeine Härtefallregelung weiter fort. Das heisst es gelten Ausnahmen, etwa wenn es aus besonderen Gründen wirtschaftlich unzumutbar ist."

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Textsammlungen/Energie/gesetzesentwurf-gebaudeenergieg...


Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen

https://www.merkur.de/wirtschaft/oel-gasheizungen-lindner-zerreisst-heizplaene-verbot-n...


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