Leserbrief zum Thema ePA und e-Wallet

NegaPosi, Mittwoch, 08.03.2023, 11:18 (vor 415 Tagen)5999 Views

Leserbrief

Ich möchte die Schreiber und Mitleser auf ein dringliches Thema stoßen.

Die von der_Chris hier vor gut einem Jahr Möchte euren Blick auf eine weitere, zukünftige EU Katastrophe lenken mit großen Auswirkungen für uns alle - Das Gelbe Forum: Das Forum für Elliott-Wellen, Börse, Wirtschaft, Debitismus, Geld, Zins, Staat, Macht

und hier vor 2,5 Jahren Ein bischen Aufregung zum Wochenende gefällig? Unser Bankkaufmann fingert wieder an Dingen, die ihn nix angehen (sollten) mvT - Das Gelbe Forum: Das Forum für Elliott-Wellen, Börse, Wirtschaft, Debitismus, Geld, Zins, Staat, Macht
benannten Themen werden jetzt AKUT!

Im Besonderen geht es um die elektronische Patientenakte (ePA). Der aktuell bestellte Bundesgesundheitsminister, der es mit der Wahrheit allzu gerne nicht so genau nimmt, hat nämlich beschlossen, daß die ePA verpflichtend wird, wenn man nicht widerspricht (??).

Müßiggang ist aller Laster Anfang – und dieses Laster wird uns allen kräftig in den Hintern treten.

https://www.heise.de/news/E-Patientenakte-Wer-nicht-ausdruecklich-widerspricht-ist-auto...

Eine Einwilligung (Rechtssicher!) bedarf einer aktiven und informierten Handlung. Diese ist hier nicht gegeben, sondern wird umgekehrt, was datenschutzrechtlich einen unglaublichen Rechtsverstoß darstellt. Eine Einwilligung kann nicht durch unterlassene Handlung abgegeben werden.

Einwilligung bedeutet immer aktive, zustimmende Handlung (z.Bsp. einen Haken auf einer Webseite setzen und nicht einen bestehenden Haken wegklicken müssen).

Daher sind alle Bürger aufgefordert, den Bestrebungen einen Riegel vorzuschieben. Der nächste Akt ist die Verknüpfung der Daten mit der (ebenfalls geplant verpflichtenden und diesmal durch die EU vorangetriebenen) e-Wallet. Übrigens: Kern der e-Wallet in Deutschland wird die in der Entwicklung 220 Mio.€ teure CoronaWarnApp sein. Was sich aus ePA und e-Wallet so alles ableiten lässt, darf sich jeder selbst ausmalen. Socal Scoring in China ist das Spielen mit Lego duplo gegen das Monstrum, was hier geschaffen wird.

Folgender Text kann für einen Widerspruch gegenüber der Krankenkasse verwendet werden:

Widerspruch der Verarbeitung von Patientendaten in der ePA nach §341 SGB V Absatz 4 in Verbindung mit Art. 6, Abs. 1 lit. a und Art. 21 DSGVO
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich der Erstellung, Verwaltung und Pflege einer elektronischen Patientenakte zu meiner Person sowohl zum aktuellen Zeitpunkt, als auch zukünftig.

Ich bin Versicherter ihrer Krankenkasse, die Krankenkasse ist seitens des Gesetzgeber als der Verantwortliche bestimmt.

Da eine Einwilligung durch inaktives Unterlassen grundsätzlich rechtsunwirksam ist, bitte ich daher darum, mir meinen hier ausgesprochenen Widerspruch, sowie die u.U. unverzügliche Beendigung etwaiger damit zusammenhängender Datenverarbeitung schriftlich zu bestätigen.

Für bereits vorgehaltene Datenverarbeitungsvorgänge im Bezug auf die ePA in Ihrem Haus, mache ich meine Rechte nach Art. 17 Abs. 1 lit. b, c, d DSGVO geltend und erbitte dazu einen zusätzlichen Löschnachweis.

Wenn man jetzt nicht anfängt, sich auf diesem einfachen und kurzen Weg zur Wehr zu setzen, wird uns der gesamte digital-finanzielle Komplex das Fell über die Ohren ziehen.

Und ja, auch die DSGVO bietet Möglichkeiten (u.a. Art. 49 und 89), genau wie zu Covid-19 Zeiten, unsere Grundrechte im Bezug auf die ePA wieder einzuschränken, wenn man in Berlin meint, dies tun zu müssen.

Und auch wäre erwartbar, daß der gesamte Zoo im Parlament das vorbehaltlos abnickt. Dennoch: Die Gefahren, die sich daraus ergeben sind um ein Vielfaches höher, als die Vorteile für uns.

Und je mehr Sand ins Getriebe gestreut wird, desto mühsamer der Weg der Umsetzung und Kontrolle und um so eher die breite Erkenntnis beim Bürger, daß Bürgerrechte nur noch Makulatur sind.

Das Zeitfenster wird jetzt immer kleiner – macht was draus!

Nicht aufschieben, wenn ihr der Meinung seid, so geht das nicht. Ist die ePA bei der Krankenkasse erstmal angelegt, dürfte erwartbar ein Widerspruch mit Löschersuchen ziemlich schwierig werden.

Wir haben alle gesehen, wie man argumentiert hat, als die Grundrechte für den Lockdown (=Test wer gehorcht) mit einem Fingeschschnipp außer Kraft gesetzt wurden und wir kennen die Aussagen zum angerichteten Schaden:

1. Jetzt sind sie halt da.
2. Wir werden viel verzeihen müssen.

Gutes Gelingen!


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