Ja, ...

Gernot ⌂, Donnerstag, 26.01.2023, 07:00 (vor 446 Tagen) @ Manuel H.3179 Views

... denn einerseits sind sie Träger von unveräußerlichen Menschenrechten, die es verbieten, jemanden "einfach so" zu töten, zweitens wäre auch die Todesstrafe nach "Gerichtsverhandlung" des gegnerischen Staates eine nach einer Farce und drittens und wichtigstens, sind das ja nicht irgendwelche marodisierenden Horden,
sondern
Bestandteile der Streitkräfte der kriegsführenden Seite.
Die kann im Großen zu Kombatanten erklären, wen sie will, z.B. ihre Polizei oder ihre auch ausländischen Freiwilligenverbände oder ihren Volkssturm oder Heimatschutz (GB).

In der Aufzählung fehlten dann noch die traditionellen Fremdenlegionen mancher Staaten.

In der Praxis wurden diese Rechte oftmals nicht gewährt, z.B. Kosaken oder dem Nationalkomitee Freies Deutschland ggü., oder ganze Armeen wurden als solche angeblich nicht existierender Staaten nicht anerkannt (Kroatien, RSI), aber die daraus folgenden Morde (Bleiburg) waren (Kriegs)-Verbrechen, nichts anderes.

Weiters gilt natürlich, was Mephistopheles geschrieben hat.


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