Impfausweis

Rain, Montag, 28.11.2022, 15:51 (vor 514 Tagen) @ aliter3223 Views

Lieber Aliter,

Urkundenfälschungen können auch mit nicht amtlichen Urkunden begangen werden.

Impfausweise sind Gesundheitszeugnisse nach § 279 StGB, der auf § 277 StGB, Urkundenfälschung, verweist.

https://www.buzer.de/279_StGB.htm

Die Gerichte haben bisher geurteilt, daß der Gebrauch nur gegenüber Behörden strafbar ist. Daraufhin wurde am 24.11.2021 in einer Nacht und Nebelaktion geändert, so daß auch die Nutzung gegenüber Apotheken (zum Erhalt eines QR-Codes) strafbar ist.

Der BGH hat vor wenigen Tagen entschieden, daß die neue Rechtslage auch für die Zeit vor Gesetzesänderung gilt.

So viel zum Thema Verbot der Rückwirkung und Vertrauensschutz.


Beste Grüsse

Rain

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Der Rechtsstaat ist wie die Luft: Unsichtbar aber essentiell.


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