"...die Annahme für die Verbräuche richten sich an eurem jeweiligen Jahresverbrauch von 2021..."

Illusion, Dienstag, 22.11.2022, 19:24 (vor 514 Tagen) @ Talis2320 Views

"Von Der Fachwerker angepinnt
Der Fachwerker
vor 2 Tagen
Moin zusammen - eine kleine (aber wichtige) Korrektur zum Jahr, aus dem der Jahresverbrauch für die 80% Regelung angenommen wird:
Auf der Webseite der Bundesregierung heißt es: "Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs."
Da diese Aktionen ab 2023 gelten, war meine Interpretation, dass es sich auf 2022 bezieht (weil es das Vorjahr zu 2023 ist) - das ist aber falsch, die Annahme für die Verbräuche richten sich an eurem jeweiligen Jahresverbrauch von 2021 - spielt natürlich für diejenigen, die 2022 z.B. von Gas- oder Ölheizung auf WP gewechselt haben trotzdem keine Rolle (aber da hat man uns ja versprochen, dass da noch ne Änderung kommen wird...)
Bei der "Einmalzahlung" ist es etwas anders, da geht es um den September 2022

hier gibt es mal eine Vergleichsberechnung für "Gass" (Scholz) und Strom


https://www.youtube.com/watch?v=lIuuqCrwX30


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