Gut, dass du darauf hinweist. Dabei läge es in der Hand jedes Einzelnen, testamentarisch zu verfügen, dass er obduziert werde, wenn es "plötzlich und unerwartet " versterben sollte.
Der Erblasser könnte auch die Erben dazu verpflichten, die Todesumstände aufklären zu lassen.
Gruß Mephistopheles