Gut, dass du darauf hinweist. Dabei läge es in der Hand jedes Einzelnen, testamentarisch zu verfügen, dass er obduziert werde, wenn es "plötzlich und unerwartet " versterben sollte.

Mephistopheles, Dienstag, 27.09.2022, 18:11 (vor 549 Tagen) @ Falkenauge1299 Views
bearbeitet von Mephistopheles, Dienstag, 27.09.2022, 18:14

Der Erblasser könnte auch die Erben dazu verpflichten, die Todesumstände aufklären zu lassen.

Gruß Mephistopheles


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