Wenn der Vermieter den Strom zahlt, und der Mieter über einen Zwischenzähler abgerechnet wird . ....
dann greifen die gesetzl. Regelungen der Stromversorger nicht.
Vermutlich wird man als Vermieter bei Wegfall von 2 Vorauszahlungen den Strom oder das Gas oder das Wasser abstellen können, wenn man denn keine Einigung mit den Mietern erreicht.
Gruß Dieter
--
Das sektenhafte Denken und Handeln der Grünen und ihrer Anhänger und Wählerschaft ist für Menschen mit gesundem Menschenverstand nur schwer nachzuvollziehen.