Verfahren bei Preisänderungen

Manuel H., Freitag, 05.08.2022, 09:49 (vor 602 Tagen) @ FOX-NEWS3066 Views

Es ändern sich ja auch ständig die Umlagen und Abgaben, die beispielsweise beim Strom erhoben werden.
Da wird standardmäßig wie folgt verfahren:

Stromlieferant geht davon aus, dass immer eine gleichbleibende Menge geliefert wird, daraus wird der Verbrauch des Stichtages festgestellt. Es wird also schlicht geschätzt.

Der Stromkunde kann aber, wenn er den Zeitpunkt der Umlagen- und Abgabenänderung mitbekommt, von sich aus aktiv werden und den Zählerstand am Stichtag dem Versorger mittteilen, dann wird statt einer geschätzten Zahl die tatsächliche Zahl für die Berechnung genutzt.


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