Rechtsgrundlage für Strom-Gassperre .. (Edit) Widerspruch für die Erhöhungen einlegen und es prüfen lassen per Gericht ...

Mirko2, Dienstag, 02.08.2022, 11:49 (vor 632 Tagen)4378 Views
bearbeitet von Mirko2, Dienstag, 02.08.2022, 12:37

Nachzulesen unter: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/RechnungenSperrungen/start.html


Nun ja, da fällt mich nichts mehr ein bei dieser Bundesregierung! Da rotzt man ein Gesetz hin und überarbeitet nicht die unter Normen. Ich stelle mir gerade ein Gericht vor, wenn man nachweisen kann, dass Stadtwerke "XY" Verträge hat, die das Gas zu einem Preis weit unter der an der Börse gehandelten kauft und mit 500 % weiter an die Kunden weiter gibt. Deshalb wäre es wichtig, jede Erhöhung widersprechen und darum bitten, wie sich die Preise zusammensetzen. Die kommen dann, der Preis am Weltmarkt etc. aber genau das müssen sie auch nachweisen und das können diese in ihren Verträgen nicht. Röpke hat ja auf seiner Seite veröffentlicht, dass Russland weiterhin das Gas zu den Preisen verkauft wie vor der Sonderoperation in UA!


Dann schreckt mich diese Meldung auf:

Schutzschirm für Stadtwerke? Erster kommunaler Versorger in finanzieller Schieflage

Stadtwerke müssen Erdgas immer teurer am Markt einkaufen, können die Preise aber nicht an ihre Kunden weitergeben. Der Spagat überfordert viele Betriebe. Helfen soll jetzt der Staat. Doch der will nicht immer.

Quelle: Focus.de

Ich weiß, dass die Stadtwerke nicht nur Monatsverträge haben, der Preis oder die Preise werden in Monate und für Jahr im Voraus geschlossen und fast keines dieser Stadtwerke kauft am Spotmarkt.
Die meisten Stadtwerke haben ein bestimmtes Volumen gekauft und es an der Börse weiterverkauft zu einem Preis "X" jetzt stellt man fest, unseren Kunden können wir das Volumen nicht weiter verkaufen, weil es diese Ware nicht gibt und was macht man, man erhöht die Preise, damit der Betrug von der nicht-vorhanden Ware nicht auffällt.


Die Frage ins Forum, wer verarscht wem?

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