Vielleicht war die Klageschrift schlecht gestellt. Hat man darauf gepocht, dass die Beweislast, dass die Wirkung der Impfung die Nebenwirkungen weit überwiegt, bei den Befürwortern liegen sollte? owT
BerndBorchert, Donnerstag, 19.05.2022, 16:05(vor 713 Tagen)@ Otto Lidenbrock2145 Views