Es kommt mir so dermaßen verfassungswidrig vor, dass jemand anders als der Souverän, das Parlament oder die Regierung den Gesundheitsnotstand ausrufen und die Maßnahmen bestimmen kann, dass selbst
ein von der deutschen Regierung unterschriebener Vertrag nichtig sein sollte.
Behaupte ich mal aus einem GG Verständnis heraus, ohne es genau begründen zu können. Kennt jemand sich aus? Wo im Grundgesetz stehen die Paragraphen über Kriegszustand/-recht und Katastrophenzustand/-recht?
Bernd Borchert