Verwaltungsverfahrensrecht: wer kennt sich aus?

Weiner, Freitag, 21.01.2022, 13:35 (vor 797 Tagen) @ stocksorcerer2393 Views

"Die offiziellen Covid-19-Fallzahlen in Österreich seien fehlerhaft und manipuliert, erklärt Diplomingenieur Steffen Löhnitz. Sie seien überhöht und benutzt worden, um entsprechende Eingriffe in die Grundrechte zu rechtfertigen.

Sehr mutig - Respekt!! Und verdienstvoll für die bürgerliche Gemeinschaft (die in großen Teilen ein solches Opfer aber gar nicht verdient - Zynismus nun wieder aus ...).

Ich wiederhole meine Frage aus einem Beitrag, der nun schon weit unten ist (LINK hier im PS). Ob eine direkte Strafanzeige an die deutsche Bundesregierung möglich wäre, das kann ich nicht abschätzen (müsste man auch Zugang bekommen zu regierungsinternen Unterlagen, die die Regierung niemals freigeben wird).

Jedoch wäre eine Klage wegen Aufsichtsflichtverletzung denkbar (verbunden mit Schadensersatzforderungen), wofür ich ein Beispiel aus der Vergangenheit zitiert hatte.
Denn die Hauptzuarbeiter für die Regierung sind RKI (hat bekannt verbrecherische Vergangenheit ...) mit STIKO sowie PEI. Die Aufsicht läge beim Bundesgesundheitsministerium. Für das Beweis- bzw. Nachweisverfahren bräuchte man aber ziemliche Expertise ...

Christian Hannig (Ffm) hat schon letztes Jahr eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe betrieben. Er hat außerdem ein Unternehmen gegründet, das Immunitätsnachweise vermittelt. Und er hat eine ausgezeichnete Webseite, auf der er zB. die "Inzidenz" und deren Interpretation treffend analysiert und kritisiert - nach dem Motto "Grundrechtseinschränkung, weil man nicht mit dem Dreisatz rechnen kann!"

https://christianhannig.medium.com/

https://bin-ich-schon-immun.de/

mfg, weiner

https://www.dasgelbeforum.net/index.php?id=594438


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