Feindstaatenklausel beachten

Manuel H., Freitag, 21.01.2022, 10:44 (vor 798 Tagen) @ hörby2015 Views

Zitat
Deutschland ist in Mali mit der Bundeswehr im Rahmen von Missionen der EU und der UNO im Einsatz, um zur Stabilisierung des Landes beizutragen

Sie kann natürlich unter der Flagge der BRD überall rumfliegen, steht dann aber nicht unter dem Schutz der Genfer Konvention, sondern hat die "Rechte" eines Freischärlers (also keine). Möglicherweise in failed states wie Somalia und Mali eh egal. Normalerweise wird darauf geachtet, dass die Bundeswehr Soldaten formal unter der Flagge der Nato töten, damit sie erst einmal gefangengenommen werden müssen mit Rechten als Kriegsgefangene und nicht -wie bei illegalen Partisanen und Terroristen üblich- standrechtlich sofort erschossen.

Hier werden aber alle möglichen Legitimationen angedeutet. Am Anfang eine nur in der westlichen Staatspresse existierende "internationale Gemeinschaft", hinter der sich meist die USA alleine oder mit der NATO verbirgt, dann ungenannte angebliche "Missionen der EU", dann ungenannte angebliche "Missionen der UNO". Ja, was denn nun. Wissen die gelernten Herren Journalisten nicht und wollen es auch nicht wissen, decken also die Kriegsverbrechen.

"Stabilisierung der Länder" nennen sich also völkerrechtswidrige Angriffs- und Tötungskriege.


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