Kritische OVG-Richter müssen Kompetenzen abgeben
bearbeitet von Steppke, Samstag, 25.12.2021, 10:59
Der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg hatte vor gut einer Woche die 2G-Pflicht im Einzelhandel in Niedersachsen in einem Eilverfahren aufgehoben. Die Begründung hört sich zwar einleuchtend an, die Regierung habe die Infektionsgefahr in Geschäften und die Schutzwirkung von 2G nicht ausreichend belegt, das Urteil wurde allerdings heftig kritisiert.
Was nun passiert:
Coronafälle werden vom 13. zum neugeschaffenen 14. Senat verlegt. Der 14. Senat sollte eigentlich ausschließlich für Asylrecht zuständig sein (Schwerpunkt Afghanistan).
Die "entscheiden" ab dem neuen Jahr nun aber auch über Coronaklagen, der 13. Senat nicht mehr.
Begründet wird dieses Vorgehen mit "hoher Belastungssituation am OVG".
Frohe Weihnachten!