war psychisch auffällig, also schuldunfähig, also keine Straftat

Manuel H., Samstag, 06.11.2021, 19:44 (vor 923 Tagen) @ DT3044 Views

Da er schuldunfähig ist, wird er nicht bestraft werden können. Da deswegen keine Straftat vorlag, gibt es auch keinen Eintrag in der Statistik.

Der schuldunfähige Täter bleibt also nicht vorbestraft, wird allerdings in einer psychiatrischen Klinik so lange untergebracht, bis die leitenden Ärzte, die mit ihm mit einer Schar akkreditierter Dolmetscher palavert hatten, ihn als "geheilt" entlassen. Das dürfte spätestens dann sein, wenn die Fallpauschalen der gesetzlichen Krankenkassen komplett ausgereizt worden sind.

Ab einer bestimmten Verweildauer kann er nicht mehr abgeschoben werden. Deswegen werden möglicherweise seine aus Steuergeldern bezahlten Anwälte auf eine etwas längere Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt drängen bis die notwendigen Fristen erfüllt sind. Danach kann der Täter nach Belieben weitere muslimische Aktivisten ganz offiziell und vorbei an allen Statistiken im Rahmen des gesetzlich verbrieften Anspruches auf Familienzusammenführung als Papis, Söhne usw. hier inklusive Flugkosten ansiedeln lassen.


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