Johanna Paliatsios im Interview mit Rechtsanwalt Dr. Michael Brunner zur Rechtswidrigkeit einer Impfpflicht
bearbeitet von Albrecht, Dienstag, 05.10.2021, 22:31
Johanna Paliatsios im Interview mit Rechtsanwalt Dr. Michael Brunner zur Rechtswidrigkeit einer Impfpflicht:
Abstract Dr. Michael Brunner
Eine 1 G-Regel ist unzweifelhaft verfassungswidrig, weil
- die propagierte COVID-19-Impfung keine Impfung, sondern ein experimentelles Gentherapeutikum ist (keine sterile Immunität),
- die Zulassung laut Verordnung (EG) Nr. 507 nur bedingt ist, (keine verlässlichen Studien zur Wirksamkeit und Sicherheit u.a.),
- keine Gefährdungslage für die Bevölkerung besteht (so gut wie keine Sterblichkeit von Personen unter 64 Jahren / Mortalitätsrate 0,15%),
- gelindere Mittel vorhanden sind (Medikamente / Prophylaxe) etc..
Grundrechte müssen nicht gerechtfertigt - weder „ertestet“ noch „erimpft“ - werden.
Eine Grundrechtseinschränkung muss stets evidenzbasiert und verhältnismäßig sein.
Die 1G-Regel erfüllt keine einzige sachliche oder rechtliche Voraussetzung hierfür.
Hier das interessante Interview
Gruß
Albrecht
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