Johanna Paliatsios im Interview mit Rechtsanwalt Dr. Michael Brunner zur Rechtswidrigkeit einer Impfpflicht

Albrecht, Dienstag, 05.10.2021, 22:25 (vor 1790 Tagen)2945 Views
bearbeitet von Albrecht, Dienstag, 05.10.2021, 22:31

Johanna Paliatsios im Interview mit Rechtsanwalt Dr. Michael Brunner zur Rechtswidrigkeit einer Impfpflicht:

Abstract Dr. Michael Brunner
Eine 1 G-Regel ist unzweifelhaft verfassungswidrig, weil
- die propagierte COVID-19-Impfung keine Impfung, sondern ein experimentelles Gentherapeutikum ist (keine sterile Immunität),
- die Zulassung laut Verordnung (EG) Nr. 507 nur bedingt ist, (keine verlässlichen Studien zur Wirksamkeit und Sicherheit u.a.),
- keine Gefährdungslage für die Bevölkerung besteht (so gut wie keine Sterblichkeit von Personen unter 64 Jahren / Mortalitätsrate 0,15%),
- gelindere Mittel vorhanden sind (Medikamente / Prophylaxe) etc..

Grundrechte müssen nicht gerechtfertigt - weder „ertestet“ noch „erimpft“ - werden.
Eine Grundrechtseinschränkung muss stets evidenzbasiert und verhältnismäßig sein.
Die 1G-Regel erfüllt keine einzige sachliche oder rechtliche Voraussetzung hierfür.

Hier das interessante Interview

Gruß
Albrecht

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SCHEITERT DER €URO, ENDET DIE KNECHTSCHAFT!
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Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen.
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