!! Wie die Fakezahlen zustande kommen ...!!
Im Sinne dieser Verordnung ist:
1. eine asymptomatische Person, eine Person, bei der aktuell kein typisches Symptom oder sonstiger Anhaltspunkt für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegt; typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 sind Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust,
2. eine geimpfte Person eine asymptomatische Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises ist,
Das heisst, eine geimpfte Person ist eine asymptomatische Person. Im Umkehrschluss: wer nach der „Impfung“ Symptome hat, die unter § 1 aufgeführt sind, zählt als nicht geimpft. So entstehen die Legenden von den Ungeimpften in den Krankenhäusern.
Gesetzestext der Verordnung: https://www.gesetze-im-internet.de/schausnahmv/BJNR612800021.html
Gruß
Arbeiter