Habe die Wahlbenachrichtigung erhalten

NegaPosi, Mittwoch, 25.08.2021, 12:52 (vor 997 Tagen)3034 Views

man muss die Briefwahlunterlagen selber beantragen, es gibt kein Wahllokal. *hicks*

Die Benachrichtigung ist frankiert einzusenden oder in der Gemeindebehörde abzugeben.


Wer sein Leben und das seiner Lieben aufgegeben hat macht da natürlich mit, es ist ja eine Frage des Anstellens, äh Anstands oder Würgerpflicht, äh Bürgerpflicht.
Man wo kommen diese Versprecher blos her, richtige versem... gebärbockt. :-D


Lege ich zu den Aufforderungen der letzten Jahre ....

Sehr Schade das sich die Parteien ausgenommen haben.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__129.html
Strafgesetzbuch (StGB)

§ 129 Bildung krimineller Vereinigungen

(3) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,

1.
wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,

Gruss NP


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