Einen hab' ich noch: Baerbocks Schwindeleien über ihr Studium – komplette Promotionszulassung regelwidrig?

XERXES, Donnerstag, 12.08.2021, 15:15 (vor 994 Tagen) @ XERXES1619 Views

https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/baerbock-log-ueber-ihr-studium-komplett...

Daraus: "In der Promotionsordnung heißt es, eine Zulassung zur Promotion von Antragstellern, die ihr Studium im Ausland abgeschlossen haben, setze einen Hochschulgrad in einem nicht-rechtswissenschaftlichen Studiengang voraus. Das besitzt Baerbock nicht. Ansonsten ist es erforderlich, eine dem deutschen Staatsexamen „gleichwertige juristische Prüfung“ abgelegt zu haben. Dies hat Annalena Baerbock ebenfalls nicht."

Und das ist der eigentliche Hammer: "Genauere Informationen kann die FU Berlin nicht mitteilen, da die Akte von Annalena Baerbock entgegen der ausdrücklichen Empfehlung des Archivs der FU im vergangenen Jahr vom Promotionsbüro vernichtet wurde. Die Richtlinie – das bestätigte das Archiv auf Anfrage – lautet, dass derartige Akten 50 Jahre lang aufgehoben werden müssen. Das gelte ausdrücklich auch für abgebrochene Promotionsvorhaben.
Die FU äußert sich gegenüber TE ausschließlich im Konjunktiv. Auch das ist merkwürdig."

Soso.....Ist ein solcher Vorgang evt. nicht sogar schon Strafrechtlich relevant?

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“And crawling on the planet's face,
some insects called the human race.
Lost in time, and lost in space.
And meaning.”


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