Bundesbürger mit mehreren Vornamen, deren normaler Rufname nicht ertser Stelle auf dem maschinenlesbaren Ausweis steht, bekommen zunehmend Probleme.

Albrecht, Montag, 02.08.2021, 12:11 (vor 999 Tagen)2587 Views
bearbeitet von Albrecht, Montag, 02.08.2021, 12:28

Bundesbürger mit mehreren Vornamen, deren normaler Rufname nicht ertser Stelle auf dem maschinenlesbaren Ausweis steht, bekommen zunehmend Probleme.


Hallo zusammen,

am Wochenende habe ich festgestellt, dass in den Überweisungsformularen der Postbank nicht mehr wie bisher mein normaler Vorname auf dem Onlineformular erscheint sondern der erste meiner 3 Vornamen laut maschinenlesbarem Personalausweis.

Früher war es üblich, dass man den Kindern mehrere Vornamen gab.
Der erste und zweite Vorname waren i.d.R. die Vornamen nahestehender Personen.
Bei mir z.B. die Vornamen der beiden Opas. Der dritte Vorname war dann der Rufname, der im Standesamtsregister extra unterstrichen wurde.

Mit Einführung der maschinenlesbaren Ausweise wird jetzt nur noch der ERSTE Vorname in Verbindung mit dem Familienname benutzt, d.h. jeder dessen Rufname an zweiter oder dritter Stelle im Ausweis steht wird zukünftig Probleme bekommen, weil er nicht mehr mit seinem alten Namen angeschrieben oder aufgerufen wird.

Bei mir führt es dazu, dass in allen Überweisungen nicht mehr mein Rufname steht, des Weiteren kann es Probleme im Flugverkehr geben, wenn die ausgestellten Tickets nicht auf den üblichen Rufnamen ausgestellt werden. Bei vielen Versicherungen wird es ebenso Probleme geben, weil immer der erste Vorname und der Familienname in der Versicherungsurkunde stehen wird.

Die Konsequenz daraus ist, dass viele Bürger gezwungen sein werden auf dem Standesamt die Reihenfolge ihrer Vornamen ändern zu lassen. An erster Stelle muss zukünftig der übliche bzw. gewünschte Rufname stehen. Es kann nur die Reihenfolge der Vornamen geändert werden nicht die Anzahl und nicht die Schreibweise dieser Vornamen.

Konsequenzen
–> kostenpflichtige Beantragung der Änderung der Reihenfolge der Vornamen auf dem Standesamt
-> kostenpflichtige Beantragung eines neuen Personal- und Reisepasses auf dem Einwohnermeldeamt

Das hätte man meiner Meinung nach umgehen können, wenn man auf den maschinenlesbaren Ausweisen ein Merkmal für den normalen Rufnamen eingefügt hätte. Dann wäre es egal gewesen, an welcher Stelle der Rufname in der Reihenfolge der Rufnamen steht.

Wollte das mal hier einstellen, weil vermutlich viele der über 50-jährigen betroffen sein werden.


Gruß
Albrecht

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SCHEITERT DER €URO, ENDET DIE KNECHTSCHAFT!

Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen.
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