Mal ein Thema, welches für diesen und jenen einen finanziellen Nutzen darstellen könnte

Zweistein, Samstag, 08.05.2021, 13:27 (vor 1082 Tagen)2660 Views

Nach einem vor wenigen Tagen gefällten Urteil des Bundesgerichtshof (siehe unten) können ab 01.01.2018 (vorher ist alles verjährt) ergangene Gebührenerhöhungen, die auf dem Modell, widersprichst du nicht, gilt es als genehmigt, beruhten, kassiert werden. Der unten stehende Text ist nicht vollständig, stammt aber aus einem Musterschreiben der Verbraucherzentrale, was sich ja jeder ergooglen kann.

Betreff: Erstattung von Zahlungen, die auf rechtswidrige Gebührenerhöhungen entfallen
Konto [Ihre Iban]
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich führe das im Betreff genannte Konto bei Ihnen bereits seit vielen Jahren. Die Gebühren lagen bei Kontoeröffnung bei [Aufzählung der für Ihr Konto relevanten Gebühren, wie Sie bei Kontoeröffnung galten]. Danach hätte ich von 1. Januar 2018 bis heute [Betrag] Euro an Sie zahlen müssen. Tatsächlich haben Sie jedoch nach [ggf. verschiedenen] Gebührenerhöhungen [Betrag] Euro von mir kassiert. Da nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27.04.2021, Aktenzeichen: XI ZR 26/20 Gebührenerhöhungen unwirksam sind, soweit mein Schweigen entsprechend Ihrer Geschäftsbedingungen als Zustimmung gewertet worden ist, haben Sie mir die Differenz, also: [Betrag] Euro zu erstatten.

Außerdem haben Sie mir nach § 818 Abs. 1 BGB die Nutzungen herauszugeben, die Sie mit den rechtswidrigen Gebühren erwirtschaftet haben. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist davon auszugehen, dass Banken und Sparkassen 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz erwirtschaften und dementsprechend herauszugeben haben (Urteil vom 12.05.1998, Aktenzeichen: XI ZR 79/97, Urteil vom 07.06.2011, Aktenzeichen: XI ZR 212/10 m. w. N.).

Schreiben Sie diesen Betrag nebst Zinsen bis spätestens [Datum mindestens zwei Wochen nach Zugang des Forderungsschreibens bei Ihrer Bank oder Sparkasse] meinem Konto bei Ihnen gut.

Sollte die Gutschrift bis zum genannten Tag ausbleiben, behalte ich mir vor, ohne weitere Ankündigung rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten. Die Kosten dafür würden Sie zu tragen haben.

So, nun bin ich gespannt, wie lange dieser Beitrag hier steht, bevor er wieder vom C-Käse erdrückt wird.

Sonniges Wochenende wünscht
Zweistein


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