Nachtrag

Michael Krause, Donnerstag, 29.04.2021, 15:53 (vor 1085 Tagen) @ Michael Krause2664 Views
bearbeitet von Michael Krause, Donnerstag, 29.04.2021, 16:04

Ich hatte nunmehr Gelegenheit den Beschluss des BVerfG zu lesen.

Das BVerfG verlangt:
Die Bestimmungen (des Klimaschutzgesetzes d. Verf.) bleiben anwendbar, der Gesetzgeber muss die Fortschreibung der Minderungsziele für Zeiträume nach 2030 jedoch bis zum 31. Dezember 2022 unter Beachtung der Maßgaben dieses Beschlusses näher regeln.

Bis 2050 ist Klimaneutralität zu erreichen. Bislang sind aber die CO2 Einsparungen im KSG nur bis 2030 konkret geregelt. Was danach passiert, wird zukünftig durch Rechtsverordnung geregelt.

Das geht so nicht sagt das BVerfG.

Zunächst einmal gilt der Parlamentsvorbehalt. (Ja Frau Merkel so etwas gibt es). Das Parlament ist zu beteiligen.

Sodann sind die Einsparungen für die Zeit nach 2030 zu konkretisieren. Es könne nicht sein, dass die heutige Generation mit milden Einsparungen davon kommt, zu Lasten der künftigen Generation.

Der Beschluss ist auslegungsfähig. Man kann also entweder die Einsparungen vor 2030 verschärfen und Lasten von der folgenden Generation nehmen oder man kann darlegen, dass es gelingt, die Einsparungen nach 2030 zu stemmen ohne die folgende Generation über Gebühr zu belasten.

Den Beschluss sollte man nicht unterschätzen. Die Entscheidung ist einstimmig ergangen. Dies ist der leading case zum Art. 20a GG. Es ließe sich noch vieles zu dem Beschluss sagen, insbesondere Abwägung Klimaschutz gegen andere Grundrechte, internationale Dimension (Originalton des BVerfG) des Art. 20a, etc. Das sprengt die Möglichkeit eines Posts. Also nachlesen:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/03/rs20210324...

Es zeigt aber auch wie heute Politik gemacht wird. Man schafft eine Rechtsnorm die niemand ernst nimmt, hier Art. 20a GG. Danach schafft man Fälle. Gerne werden auch Minderjährige vorgeschoben. Vorher schafft man günstige personelle Voraussetzungen. Man verfährt also nach dem Motto des JCJ wir machen erst mal und wenn es kein Geschrei gibt, machen wir weiter bis es kein Zurück gibt.

Bleibt die Frage aller Fragen, wer zahlt? Im Zweifel der Leser dieses Beitrags.


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