Ja, umgekehrt, also wenn Du was willst, von denen, finden die i.d.R. einen Grund, für genau den Fall eben NICHT zuständig zu sein.
Das ist an sich das „Wesen“ deutscher Behörden.
Fachlich gäbe es fünf, die Du darauf ansprechen könntest, die schicken Dich allesamt im Kreis, und nachdem Du alle fünf mit Telefonabsprache Terminvorlauf Zinober und Gezeter dann persönlich aufgefunden hast, bekommst Du exakt den Passus in der Verwaltungsvorschrift vorgelesen, worauf sie „für genau diesen Fall“ eben nicht zuständig sind.
Die schicken also Dich konkret von der einen, zur anderen Behörde.
Nun aber reißen sie sich drum, wenn man Hubschrauberaktion filmreif in die Welt senden kann, auf dass die Einhaltung der Coronavorschriften (oder irgendwas Anderem?) koste es, was es wolle, mittels Hubschraubereinsatz für 3.000 Euro/Einsatzstunde immer unter den Augen der Exekutive stattfinden dürfen.
Und die Piloten?
Erst in Vietnam, dann in Afghanistan, dann Irak, jetzt auf der Eisfläche in Weißensee.
Fragt man sich ob die Erfahrungen in Vietnam (ff.) für derlei Einsätze hilfreich waren oder gar Einstellungsbedingungen bei der Polizei waren!
Hab unterdessen mit dem Ordnungsamt gesprochen.
Meine Frage: “Betreten verboten, was bedeutet das jetzt genau?
Auf den Schildern steht:
„Betreten verboten“
Wegen fehlender Druckertinte oder wer weiß warum, war folgender Satz nicht mit drauf, entschärft aber die Szenerie:
„..mit diesem Hinweis des Ordnungsamtes sind wir, (als Kommune) aus der Haftung raus…“
Es geht also um Haftungsfragen.
Am Bodensee, konkret am Seerhein, kennt man das im Zusammenhang mit „Baden verboten!“
Auch hier ist dieses Schild inhaltlich aus Haftungsfragen aufgestellt – und meint nicht das, was zu lesen ist!
Mutmaßlich hier auch wegen dem Schiffsverkehr.
Also diese Erklärung dazu, und das sieht nicht mehr so gruselig aus.
So, und wer erklärt das jetzt noch dem scheinbar hin und her-gerissenen Hubschrauberpiloten respektive seinem Vorgesetzten?
Und geblieben ist die Ausgangsfrage dennoch.