BaWue Innenminister und Schwiegersohn von Wolfgang Schäuble namens Thomas Strobl fordert das schon länger: (mTuL)

DT, Samstag, 19.12.2020, 11:49 (vor 1214 Tagen) @ Otto Lidenbrock2552 Views
bearbeitet von DT, Samstag, 19.12.2020, 11:55

https://www.dasgelbeforum.net/index.php?id=546178

CDU-Vize Strobl drängt auf Zwangseinweisung von Quarantänebrechern

Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl mahnt in der Coronakrise eine härtere Gangart an. Im SPIEGEL fordert der CDU-Politiker: »Quarantänebrecher müssen abgesondert werden.«


Vielleicht demnächst auch mit Impfverweigerern? Ob es dann Corona-KZs gibt?

Strobl ist einer der gefährlichsten Politiker momentan. Ein brutaler Hardliner.

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Jetzt kann er seine Härte so richtig austoben. Angeblich werden auch Leute, die nach 20h noch zum Briefkasten laufen, von der Polizei angezeigt. Was soll das? Wenn ich alleine zum Briefkasten gehe, gefährde ich ÜBERHAUPT niemanden. Genauso, wenn ich alleine im Auto sitze und durch BW fahre. Soll er seine Prügelbullen lieber mal in die nächste Asylantenunterkunft schicken, denn dort finden die wahren Übertragungen und Ansteckungen statt. Und am nächsten Tag bevölkern diese Superspreader dann wieder die Bahnhöfe und S-Bahnen.


https://www.adac.de/news/lockdown-ausgangssperre/

Darf ich trotz nächtlicher Ausgangssperre immer nach Hause fahren/gehen?

Nein. [[hae]] Nach dem Wortlaut der Vorordnungen liegt ein Verstoß bereits vor, wenn man während der Ausgangssperre außerhalb der Wohnung kontrolliert wird. Diese beginnt in einigen Bundesländern um 21 Uhr, in Baden-Württemberg bereits um 20 Uhr. Es ist nicht erlaubt, bis zum Beginn der Ausgangssperre bei Bekannten oder der Familie zu verweilen und erst anschließend loszufahren, sofern kein besonderer Grund vorliegt.

Bei einer Ausgangssperre heißt es, pünktlich zu Hause zu sein.

Mein Zug/Bus/Flugzeug kommt erst nach Beginn der Ausgangssperre am Zielort an. Was muss ich beachten?

Reisen sind grundsätzlich so zu planen, dass sie nicht in den Zeitraum der nächtlichen Ausgangssperren fallen. Letztendlich geht es immer um den Aufenthalt außerhalb der Wohnung, daher ist theoretisch eine Ahndung hier möglich. Die Verordnungen sehen keine Ausnahmen für solche Fälle vor. Wie vor Ort konkret damit umgegangen wird, gerade im Hinblick auf vor dem 16. Dezember 2020 gebuchte Reisen, bleibt abzuwarten: Es kommt hier wohl auf den konkreten Einzelfall und das Bundesland an. Informationen erhält man bei den Landesministerien vor Ort.

Was ist, wenn ich wegen eines Staus während der Ausgangssperre noch unterwegs bin?

Ein Verstoß liegt hier nach den Verordnungen vor, da kein "triftiger Grund" gegeben ist. Es ist jedoch denkbar, dass von einer entsprechenden Ahndung abgesehen wird, wenn man glaubhaft machen kann, dass man rechtzeitig losgefahren ist. Entsprechende Kulanzlösungen sehen die Bundesländer teilweise vor. Dies liegt letztendlich jedoch im Ermessen der Behörden/Beamten vor Ort.

Darf ich im Transit nachts ein Bundesland durchqueren, in dem eine Ausgangssperre besteht?

Nein, das ist nach den Verordnungen nicht erlaubt. Vor Fahrtantritt sollte daher geprüft werden, ob in den Bundesländern, die man durchquert, nächtliche Ausgangssperren bestehen und ob für die Transitfahrt ein triftiger Grund vorliegt. Fahrten sollten so geplant werden, dass diese nicht in den Zeitraum der Ausgangssperren fallen. Laut des bayerischen Staatsministeriums ist der reine Transit durch Bayern zum Beispiel erlaubt.

Geht's noch? Die Züge und SBahnen fahren noch, und auf der A8, A81 und A5 ist nach wie vor Verkehr. Wieso stellt Parvenü Strobl seine Prügelbullen nicht an die A8 und macht eine Straßensperre, da kann er zu Hunderten die Anzeigen verteilen. Und darum gehts ihm anscheinend doch nur. Das hat doch nichts mehr mit Corona und Vermeidung von Ansteckung zu tun.


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