Dazu passend: Barzahlung der Rundfunksteuer - ein Selbstversuch

Albatros, Lothringen, Mittwoch, 02.12.2020, 11:27 (vor 1242 Tagen) @ Ötzi1742 Views

Aus familiären Gründen mietete ich im Januar d.J. eine Wohnung in D an, um den Anreiseweg zu meinen im Seniorenheim lebenden betagten Eltern (mein Vater ist im Mai im Krankenhaus an Behandlungsfolgen gestorben) zu halbieren.

Mein Widerspruch gegen den zugesandten Feststellungsbescheid zur Rundfunksteuer, der darauf gründete, dass die Wohnung als Nebenwohnung zu gelten habe, weil sich mein Haupt- und steuerlicher Wohnsitz in F befindet, wurde erwartungsgemäss abgebügelt. Eine Nebenwohnung ist in D aber nur zulässig, wenn gleichzeitig eine Hauptwohnung in D gemeldet ist. Für Nebenwohnungen kann der Beitrag auf Antrag erlassen werden. Ich habe somit 2 Hauptwohnsitze und zahle 2 Rundfunkabgaben.

Einen Teilbetrag der (angeblichen) Schuld schickte ich in bar per Brief an den Intendanten der Landesanstalt mit der Bitte, die Summe gut zu schreiben.

Ungeachtet der Tatsache, dass der EuGH Bargeld als zulässiges Zahlungsmittel bestätigte und die Annahme verflichtend ist, wurde mir das Geld, ebenfalls per Post, zurück geschickt.

Als Begründung wurde auf Absätze im Rundfunkstaatsvertrag (§ 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 10 Abs. 2) verwiesen, die die Zahlung nur als Lastschrifteinzug, Einzel- oder Dauerüberweisung zulassen.

Weiter heisst es im Antwortschreiben:
"Auch aus § 14 Abs. 1 Satz 2 Bundesbankgesetz lässt sich kein Recht auf Barzahlung ableiten. Die Vorschrift betrifft die Notenausgabe durch die Deutsche Bundesbank und sieht vor, dass auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel sind.
Damit wird nicht ausgeschlossen, dass in klar abgegrenzten Bereichen aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und zur Kosteneinsparung die Möglichkeit zur Barzahlung mittels Banknoten begrenzt wird, OVG NRW Beschluss vom 13.06.17, 2A 1351/16.
"

Dieses "Sand in das Getriebe streuen" derjenigen, die in den Rundfunkanstalten Selbstbedienungsvereine, Propagandaschleudern und hörige Subgesellschaften des Staates sehen, ist nur sinnvoll, wenn es viele tun.

Beim Bezahlen lediglich mit den Zähnen zu knirschen, ist nicht mehr ausreichend. Beitragserhöhung voraus!

Ein letzter Trost bleibt: Sie können mich zwingen, zu zahlen, aber nicht, zu konsumieren.

Meint mit Grüssen im Advent der

--
Albatros


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