Strafversetzt trifft es schon, aber im Beamtenrecht wird ein Beamter in der selben Behörde "umgesetzt".
Von einer Behörde zu einer anderen Behörde ist eine Versetzung, ein Beamter wechselt vom Innensenator zum Finanzsenator. Das kann als "Strafe" gedacht sein, kann aus gesundheitlichen Gründen, kann auf Antrag freiwillig passieren oder weil in einer anderen Behörde dringender Personalbedarf besteht.
So gesehen wäre es möglich, wenn Lehrer oder andere Beamte in Coronazeiten nicht zum Dienst erscheinen müssen, diese Beamten zeitweilig zum Dienst z.b. bei den Gesundheitsämtern einzusetzen.
So auch Lehrer, die wie jeder andere nur einen Urlaubsanspruch zwischen 26 und 30 Arbeitstagen haben, die können in den sog. "Unterrichtsfreien Zeiten", bekannt als Ferienzeit, die nicht mit ihren Urlaubstagen abgedeckt ist, durchaus auch für andere Tätigkeiten in ihrer Schule, zur Fortbildung, in ihrer Behörde in dieser Zeit beschäftigt, aber auch zu anderen Behörden abgeordnet werden, als Erzieher in Kindergärten, als Aufsicht bei Sportveranstaltungen oder im Rathaus, um im Bürgeramt zu helfen.
Die meisten Lehrer wissen das nicht, wollen es nicht wissen und denken ihr Urlaub und die "Unterrichtsfreie Zeit" - 12 Wochen Ferien in Berlin - die sind deckungsgleich, die Zeiten mit mehr als ihr Urlaubsanspruch stehen ihnen zu. Dem ist nicht so.
Wenn die Regierung den Notstand bestimmt, dann kann jeder Beamte nach dorthin umgesetzt bez. versetzt werden, wohin ihr zuständiger Minister es für richtig und notwendig befindet.
Die Umsetzung, die auch bei Lehrern, Polizisten oder Feuerwehrbeamten, Beamten in der Verwaltung überall gerne angewendet wird, wenn es für eine Disziplinarstrafe nicht hinlangt, denjenigen mehrmals und gezielt so weit weg von seinem Wohnort "umzusetzen" wie es nur möglich ist.
Dann weiß der Betroffene es auch, das es von seinem Vorgesetzten als Strafe für seine Eigenmächtigkeiten gemeint ist und alle anderen Beamten und Angestellten wissen dann auch was passieren kann, und halten die Klappe.