Staatsgeld kommt originär vom Staat

Hardy, der Student, Freitag, 02.10.2020, 23:02 (vor 1309 Tagen) @ Hardy, der Student4131 Views

Geld = Abgabengut
Geld ist das, was der Staat als Zwangsabgabe fordert.

Geld ist dabei natürlich nur ein Oberbegriff, konkret geht es dann um Gerste, Gold, Silber, Franken, Dollar, Euro usw.

Staatsgeld kommt originär vom Staat.

Würde z.B. der Staat Schweiz demnächst Bitcoin als Zwangsabgabe fordern, dann wären Bitcoin plötzlich Geld.

Geld, aber kein Staatsgeld, weil die Bitcoin nicht originär vom Staat kommen.
(Keine Sorge, das wird nicht passieren, es war nur ein Beispiel.)

Am Beispiel Schweiz kann man sich das alles ziemlich gut verdeutlichen.
Nehmen wir als erstes die bekannten Münzen der Schweiz, ich nenne es mal das Schweizer Kleingeld. Dieses Kleingeld, diese Geld-Münzen, kommen direkt vom Staat, wenn der Staat es möchte, dann könnte er diese Geld-Münzen direkt in Lohntüten an seine Arbeitnehmer geben.

Dem Staat entstehen dabei keine Schulden, erst schuldet der Staat den Arbeitnehmern Geld, dann zahlt er mit Geld und ist danach frei von Schulden.
Wir sehen: Wenn der Staat will, dann kann er für sich selber Geld produzieren und damit seine Geldschulden begleichen.

Geld wird produziert und steht ab dann zur Auszahlung bereit.
Geld wandert, bei korrekter Darstellung, immer von Kasse zu Kasse, beim Lohntütenbeispiel von der Kasse des Staates zur Kasse der Arbeitnehmer.

Wenn praktisch jeder ein Girokonto hat, dann ist es sinnvoll, Lohn/Gehalt zu überweisen.
Wie geht man also vor? Nun, der Staat Schweiz zahlt das Kleingeld, die Münzen, bei der SNB (Schweizerische Nationalbank) ein und erhält dafür eine Gutschrift auf sein Girokonto.
Die SNB hat dann aktiv die Münzen und passiv Giroverbindlichkeiten beim Staat.
Der Staat überweist Lohn/Gehalt an die Arbeitnehmer, diese erhalten entsprechende Giroguthaben bei ihren Banken.

Ob es überhaupt zu weiteren Geldzahlungen kommt, entscheiden letztlich die Arbeitnehmer, die Arbeitnehmer können es beim Giroguthaben belassen und ihrerseits Überweisungen tätigen.
Die Arbeitnehmer können aber auch die Auszahlung von Schweizer Franken verlangen.

Bis hierher haben wir nur Kleingeld im Spiel, die Münzen.

Bevor wir uns nun dem "Großgeld", also den 10- bis 1.000-Frankenscheinen zuwenden, stelle ich eine wichtige Frage:

Muss der Staat Schweiz das Kleingeld in Form von Geldmünzen in Umlauf bringen?
Die Antwort lautet nein, der Staat Schweiz könnte das Kleingeld ohne weiteres auch in Form von Geldscheinen in Umlauf bringen.

Geldmünzen und Geldscheine sind direkt und unmittelbar gegeneinander austauschbar!
Physisch sind Geldmünzen und Geldscheine verschieden, als Franken sind sie aber gleich.

Geldmünzen sind keine Banknoten, Geldscheine sind aber auch keine Banknoten!

Mit diesem Wissen kann man sich ganz entspannt den großen Geldscheinen zuwenden, auch bei denen gilt, soviel sei vorab verraten:

Geldscheine und Geldmünzen sind direkt und unmittelbar gegeneinander austauschbar.

Fortsetzung folgt.


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