Abwegige Gedankenverbindung - Patentgesetz

Rain, Mittwoch, 30.09.2020, 09:17 (vor 1297 Tagen) @ Taurec3735 Views

Lieber Taurec,


wenn man Gesetze nicht lesen kann, empfiehlt es sich, zu schweigen, statt abwegige Schlüsse zu ziehen.

Ich hatte auf Absatz 5 des § 5 des Infektionsschutzgesetzes verwiesen, Du findest eine Nummer 5 in einem anderen Absatz und ziehst abwegige Schlüsse.

Nochmal deutlich:

(5) Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes) wird im Rahmen des Absatzes 2 insoweit eingeschränkt.

Um Dich klug zu machen: Absätze sind durch Klammern gekennzeichnet, Nummern stehen ohne Klammern. Hätte ich auf die Regelungen des Patentgesetzes verweisen wollen, hätte ich zitiert: § 5 Abs. 2 Nr.5 InfSchG.

Da es wohl niemand hier gelesen hat:

(5) Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes) wird im Rahmen des Absatzes 2 insoweit eingeschränkt.

Damit sind Tests und Impfungen keine Körperverletzung.

Daß das IfSG seit Jahrzehnten nicht geändert worden sei, ist falsch.

Der Bundestag hat am 27.03.2020 eine epidemische Lage nationaler Tragweite festgestellt und in diesem Rahmen § 5 InfSchG geändert.

Nachzulesen hier:

https://www.buzer.de/gesetz/2148/al88111-0.htm

Damit wurde der Notstand ausgerufen, in dem die Grundrechte ausgesetzt werden können.


Ihr könnt die Verweise auf Aluhüte streichen. Realisiert, daß die ersten 20 Artikel des Grundgesetzes und ein funktionierender Rechtsstaat alles ist, was Euch schützt vor den Übergriffen eines nicht mehr freiheitlich demokratischen Staates.


Beste Grüsse

Rain

--
Der Rechtsstaat ist wie die Luft: Unsichtbar aber essentiell.


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