Laut dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

InflationDeflation, Dienstag, 29.09.2020, 20:31 (vor 2066 Tagen) @ Mephistopheles2445 Views

"Mit dem heute von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf werden die Richtlinienvorgaben zur Restschuldbefreiung umgesetzt, wonach das Verfahren nur noch drei Jahre statt bisher im Regelfall sechs Jahre dauern soll. Die Regelungen sollen nicht nur, wie von der Richtlinie vorgesehen, für unternehmerisch tätige Schuldner gelten, sondern, wie von der Richtlinie empfohlen, auch für Verbraucherinnen und Verbraucher."

Naütrlich wird dafür auch eine Mitarbeit des Schuldners erwartet


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung