Der völlig grundlose Lockdown, der einzig auf falschen Behauptungen der Hofvirologen beruht

Falkenauge, Donnerstag, 10.09.2020, 08:32 (vor 1326 Tagen)7442 Views

Allein auf den falschen, wissenschaftlich nicht belegten Angaben der Professoren Drosten und Wieler (RKI) stützten sich die Regierungen in Deutschland, ohne andere Vertreter des wissenschaftlichen Spektrums hinzuzuziehen, als sie am 23. März 2020 mit einschneidenden Maßnahmen die fundamentalen demokratischen Grundrechte außer Kraft setzten und den Lockdown herbeiführten.
Zu diesem Ergebnis kommt Rechtsanwalt Dr. Reiner Fuellmich, einer der Rechtsanwälte, die sich mangels eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur „Stiftung Corona-Ausschuss“ zusammengetan haben, um die Vorgänge und Entscheidungen der Corona-Hype zu untersuche. Er führt daher aus:
"Entscheidend für den Eintritt dieser desaströsen Kollateralschäden sind die vorsätzlich falschen Tatsachenbehauptungen des Prof. Drosten von der Charité und des Prof. Wieler vom RKI, die erfolgreich die Politik in den Glauben versetzten, dass die sogenannten PCR-Tests in der Lage seien, Infektionen mit dem Corona-Virus festzustellen. Nach Auskunft von drei Professoren für Immunologie und eines Molekularbiologen sind diese PCR-Tests nicht einmal im Ansatz hierfür geeignet. Nicht mal im Ansatz sind sie dafür geeignet, eine Infektion festzustellen. Und dafür sind sie auch überhaupt nicht zugelassen."

RA Fuellmich weist auch auf merkwürdige Vorgänge in der Politik hin und Wege, Schadensersatz von den Verantwortlichen geltend zu machen.

Der völlig grundlose Lockdown


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