Soll vorkommen...

Jacques, Freitag, 04.09.2020, 05:18 (vor 1983 Tagen) @ Zweistein2311 Views

Im Ernst:
Amtliches Fahr- und Reitverbot richterlich erwirken lassen, glaubhaft nachweisen, dass das zum Schutz des Eigentums nötig ist, ansonsten weiterhin unzumutbare Störungen/Gefährdungen in Kauf zu nehmen wären, z.b. ständige Verkotung, Gefährdung Kinder/Anwohner etc.

Es wird so lediglich angestrebt, die Art und den Kreis des Betretens einzuschränken ohne die eigentlichen Wegrechte des Begünstigten zu beschneiden.

Kompliziert ist immer gut, dort wo andere aufhören, macht es erst Spass zu beginnen. Nur muss man wie Richter und Behörden denken, sauber analysieren und kreativ sein (aber nicht abgedreht).

Viel Glück.


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