EON, EON über alles, über alles in der Welt
Denke, dass man über den einschlägigen Ruf von EON in Deutschland kein Wort mehr zu verlieren braucht. Nun ist es aber so, dass sich dieser Konzern europaweit ausgebreitet hat.
Auch in Rumänien gibts EON. Allerdings haben die sich mittlerweile umbenannt, - aus welchen taktischen Gründen auch immer.
Was sich die Kerle hier in Rumänien erlauben, das geht auf keine Kuhhaut mehr. Sie haben den riesigen Vorteil: Sie sind Marktbeherrscher und Monopolist. So war es bisher. Seit Neuestem gibt es eine Konkurrenz, die billiger als EON anbietet.
Ich aber will von etwas anderem erzählen. Was sich die Kerle bei ihren Rechnungsstellungen erlauben, das ist schon imposant, - und sie machen sich zunutze, dass die Gaslieferungen bis zur Übernahme durch EON immer staatlich waren und man gegen staatliche Maßnahmen im Kommunismus sowieso nichts machen konnte. Dazu scheut sich jeder davor, Prozesse zu führen, weil die aufwändig und immer mit finanziellen Ausgaben verbunden sind.
Natürlich habe ich auch gute Anwälte hier in Rumänien, aber man hat mir von deren Seiten davon abgeraten, gegen EON zu prozessieren, die hätten hervorragende Juristen und man hätte da kaum eine Chance, dafür aber eine Menge Ausgaben. Schließlich gehe es um einen Streitwert von ca. 200 €, - es wäre besser, das zu bezahlen und dann hätte man Ruhe.
Ich sah das anders und weigerte mich, das zu bezahlen, EON verklagte uns. Daraufhin machte ich mir meine Schriftsätze selber. Allerdings war ich so hell, mir im Vorfeld bereits die Beweise zu sichern, weil ich das schon gerochen habe, dass ich in der weiteren Diskussion mit EON Beweise nötig habe. Das Ergebnis hats gezeigt, - die Klage von EON wurde gestern abgewiesen. Ich warte nun noch auf die Urteilsbegründung, - aber es ist kaum davon auszugehen, dass EON in die nächste Instanz geht, - sofern die überhaupt zugelassen wird, bei dem geringen Streitwert.
Die Unverschämtheit von EON, wie man das in Rumänien praktiziert, will ich aber an unserm Beispiel aufzeigen, - und wir sind da nicht die Einzigen, -das ist schon Methode.
Meine Schwiegermutter beklagte sich schon zu Lebzeiten, das ihr Gasverbrauch zunehmend steigt, wofür sie keine Erklärung hätte. O.k., dachte ich mir, eine alte Frau, wie soll die das auch überblicken, und nahm das gar nicht ernst. Als sie verstarb, drehten wir sämtliche Ventile zu, Strom wurde abgestellt, Wasser auch, und die Leitungen entleert. Es war nicht geplant, dass die nächste Zeit dieses Haus benützt werden sollte.
Kurze Zeit später ging ich doch noch einmal ins Haus, um Unterlagen zu suchen. Da ich mir beim Abstellen die Zählerstände von Strom, Wasser und Gas notiert hatte, - stellte ich fest, dass auf der Gasuhr ein höherer Stand abzulesen war, obwohl kein Verbrauch stattgefunden hatte. Logischerweise überprüfte ich alle Leitungen, und stellte dann fest, dass am Flansch der Gasuhr, wohlweislich nach der Zähleinrichtung und nicht am Flansch davor, permanent Gas austritt, - unhörbar, kaum zu riechen, weil sich die Gasuhr im Freien befindet.
Klar wollte ich nicht die Gaswerke verständigen, die hätten die Gasuhr abmontiert, eine andere angebracht, und ich hätte dann keinen Beweis für den Mehrverbrauch, - zumal ich noch gar nicht wusste, ab wann der Mehrverbrauch, den meine Schwiegermutter angesprochen hatte, begann. Um es eindeutig zu machen, schnitt ich das Gasrohr einen halben Meter nach der Gasuhr ab und montierte eine Kappe drauf. Dadurch ist absolut eindeutig, dass es an keiner Leitung am oder im Haus liegen kann, wenn Gas verbraucht wird.
Dann holte ich mir drei unabhängige Zeugen, trug Seifenschaum auf den Flansch auf, fotografierte die Bläschen, und fertigte ein Protokoll an. Datum Uhrzeit, Zählerstand, und genau 24 Std. später waren die drei Zeugen wieder anwesend und bestätigten mit ihrer Unterschrift den festgestellten Unterschied im Zählerstand innerhalb eines Tages.
Daraufhin meldete ich den Defekt bei den Gaswerken und bat um Abhilfe. Die schickten auch die Fachleute, die dasselbe festgestellt haben, worauf die Dichtungen an beiden Flanschen ausgetauscht wurden. Üblicherweise wurde danach ein Arbeitsrapport gefertigt, handschriftlich, den ich auch unterschrieben habe. Daraus geht die Ursache des Defektes klar hervor. Sowas geht immer vor Ort und ohne Durchschlag, - mein Fehler war, dass ich das nicht fotografiert habe.
Fakt ist, dass EON, obwohl die Monteure auch festgestellt hatten, dass das Anwesen unbewohnt ist und auf dem abgeschnittenen Gasrohr eine Kappe montiert ist, auch nach dem Ableben meiner Schwiegermutter monatlich Rechnungen für einen geschätzten Gasverbrauch verschickt haben. Da wir keine besondere Veranlassung hatten, da regelmäßig nach Post zu sehen, nahm davon niemand Notiz, auch die Nachbarn waren oft im Ausland. Also blieben die Rechnungen unbeachtet.
Genauso registrierte niemand, dass - offensichtlich aufgrund Nichtzahlung von Rechnungen - die Gasuhr abmontiert wurde. Ist mir schleierhaft, wie die Monteure das gemacht haben, - das Tor war ja immer versperrt. Die Monteure müssen über Leitern in den Hof gestiegen sein, anders geht es nicht. Den Rapport der Demontage der Gasuhr hat natürlich niemand unterschieben, man fand ihn irgendwann auf dem Terrassentisch. Allerdings waren die Monteure so ehrlich und vermerkten den tatsächlichen Zählerstand, den man ja, wenn keine Gasuhr vorhanden ist, nicht mehr nachvollziehen kann.
Eines Tages flatterte dann eine Klage mit einer Zahlungsforderung an die beiden Erben ins Haus. Daraufhin wurde ich tätig und stieg in das Verfahren ein. Obwohl ich mehrmals EON um eine Kopie des Arbeitsrapportes gebeten habe, kam nichts. Aber ich hatte den Zählerstand bei der Reparatur des Flansches fotografiert und der war identisch mit dem Zählerstand bei der Demontage der Uhr. Dadurch war klar, dass nach der Reparatur bis zur Demontage der Uhr kein Gasverbrauch stattgefunden haben kann, - trotzdem wollte EON über die monatelang gestellten Rechnungen mit geschätztem Gasverbrauch Geld sehen.
Die Argumente vor Gericht waren derart billig, man schrieb erst, dass man alles kontrolliert und keinen Defekt festgestellt hätte, - danach korrigiert man das und entschuldigte sich für ein Versehen, dass man das erst später bemerkt hätte, usw. Dazu verwies man auf die Geschäftsbedingungen, aus denen hervorgeht, dass man als Gaskunde verpflichtet ist, sofort jede Unregelmäßigkeit zu melden, - und wollte die Schuld für den Mehrverbrauch meiner verstorbenen Schwiegermutter in die Schuhe schieben.
Erst auf die Anforderung des Gerichtes und meiner Androhung, die Sache wg. versuchten Betruges an die Staatsanwaltschaft zu melden, schickte EON den immer wieder angeforderten Arbeitsrapport.
Nun ist die Sache zu unseren Gunsten entschieden worden, - EON wird wohl kaum Einspruch einlegen. Warum ich das so detailliert erzähle, hängt mit Folgendem zusammen:
Es gibt unzählige Fälle, wo diese Praxis in derselben oder ähnlicher Form gehandhabt wird. Die Erben sehen das nicht als etwas Besonderes an, - meist handelt es sich um 3-stellige Beträge, und man bezahlt, um sich Ärger und Unannehmlichkeiten zu ersparen. Insbesondere ältere Leute, wo z.B. der Ehepartner verstorben ist, sind da völlig überfordert. Sie bezahlen ohne Widerrede, sparen sich das vom Mund ab, - und EON profitiert davon. Mit deutscher Gründlichkeit.