Manchmal sollten auch Erbsen gezählt werden.

nereus, Montag, 29.06.2020, 15:35 (vor 1368 Tagen) @ Chris112784 Views

Hallo Chris11!

Hier stellte man auch schon ein paar Fragen zum Thema.

B. Spezielle Fragen zu TIB Molbiol/Roche Diagnostics LightMix Modular SARS-CoV-2 (COVID19) für N-gene / RdRP-gene / E-gene:

1. Der hierzulande besonders häufig in den Medien genannte Test ist derjenige, der von der Berliner Firma TIB Molbiol bzw. von TIB Molbiol / Roche hergestellt und vertrieben wird. Wie ist in Deutschland der Anteil dieser Tests am Gesamtaufkommen der für die medizinische Diagnose verwendeten Tests?

2. Eine Online-Recherche ergab folgendes Bild:
- In der Auflistung von https://www.finddx.org/covid-19/pipelin… (aufgerufen am 06.04.2020) werden alle drei Teile dieses Test unter RUO (research use only) geführt.
- Im Beipackzettel zu den Test-Kits steht ganz oben „Instructions for life science research use only. Not tested for use in diagnostic procedures. For in vitro use only.“
- Im März erhielt die Firma Roche (Pressemitteilung vom 13.03.2020) für einen anderen Test (Cobas SARS-CoV-2-Test) durch die US-amerikanische FDA eine Notfallzulassung (Emergency Use Authorization / EUA), was auch in EU-Ländern, die die CE-Kennzeichnung anerkennen, den diagnostischen Einsatz erlaubt. Für TIB Molbiol/Roche Diagnostics LightMix Modular SARS-CoV-2 (COVID19) gibt es dagegen keine EUA und keine CE-Kennzeichnung.
- In Indien wurden nach Prüfung drei Tests vom ICMR zugelassen.
Das Testsystem TIB Molbiol/Roche Diagnostics LightMix Modular SARS-CoV-2 (COVID19) wurde bei diesem Verfahren geprüft, jedoch aufgrund geringer Konkordanz nicht zugelassen. https://www.expresshealthcare.in/covid1… (aufgerufen am 06.04.2020)

Ist es richtig, dass TIB Molbiol/Roche Diagnostics LightMix Modular SARS-CoV-2 (COVID19) in Deutschland keine Zulassung für die medizinische Diagnostik besitzt, aber trotzdem dafür verwendet wird?
Auf welcher wissenschaftlichen und rechtlichen Grundlage geschieht dieser Einsatz, welche Stelle hat dies entschieden?

3. An der Testentwicklung war Prof. Dr. Drosten, der u.a. hinsichtlich der COVID19-Testung eine zentrale Beraterrolle für die Bundesregierung spielt, maßgeblich beteiligt.
Ist ausgeschlossen, dass hier ein Interessenskonflikt besteht?

Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/bitte-um-beantwortung-von-fragen-zu-tests-auf-sars-cov-2/

Herr Landt, der Chef von TIB Molbiol hat auch selbst geantwortet, nur war der Fragesteller nicht ganz zufrieden.

Sehr geehrter Herr Landt,

vielen Dank, dass Sie sich hier Zeit nehmen zu antworten, obwohl Sie gemäß Pressespiegel aktuell sehr beschäftig sein müssen wegen dem vierfachen Umsatz Ihrer Test Kits in der Corona Pandemie.

Nur leider beantwortet nicht Ihrer Antwort den eigentlichen Kern der Fragestellung in Sachen Interessenkonflikt Zusammenarbeit Herr Christian Drosten mit TIB Molbiol / Olfert Landt. Es ist unstrittig, dass Herr Drosten die Bundesregierung beraten hat.
Die Test Kits von TIB Molbiol haben keine medizinische Zulassung in Deutschland, dennoch wird u.a. das Charité von TIB Molbiol beliefert. Deutschlandweit beliefert TIB Molbiol pro Woche 15.000 Test Kits wovon Millionen PCR Tests gemacht werden.
Wie haben Sie die Erlaubnis bekommen zum Beispiel das Charité zu beliefern?
Mit Ihrem Test Kits wurde u.a. ein PCR Test Corona an der Bundeskanzlerin Frau Merkel durchgeführt an der Charité.

Das parallel dazu befragte Gesundheitsministerium schweigt sich aus.

Wie anfällig Bundesministerien für besondere Geschäfte sind, haben wir bei Panzer-Uschi gesehen.
Warum dürfen dann solche Fragen nicht gestellt werden?

mfG
nereus


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