Lastenausgleich nur auf Immobilien wäre verfassungswidrig
Am wenigsten Schaden haben sicherlich die Geldbesitzer bzw. Sparer. Da könnte man zuerst ausgleichen. Auch Rentenverträge auf Nominalbeträge und Pensionen sind (im Gegensatz zur gesetzlichen Rente) nicht betroffen.
Aktionäre und Firmeninhaber haben, je nach Branche unterschiedlich verteilt, bereits kräftig verloren.
Tatsächlich wird ein Lastenausgleich aber nur gleichwertig über alle Vermögenswerte hinweg rechtlich durchsetzbar sein. Äquivalent zu einer Vermögenssteuer stünde am Anfang ein ungeheurer bürokratischer Aufwand, um die Vermögen (welche Antiquitäten stehen wo im Wohnzimmer?) erstmal zu erfassen und zu bewerten.
Würde man dies dann tatsächlich umsetzen, würden Umsätze und Konsum endgültig abstürzen. Ein sicherer Weg in die Depression. Meine Prognose: Das wird nicht passieren. Unsere Politiker gehen den Weg des geringsten Widerstandes, und werden einfach Geld drucken.