Ich sehe das so:

D-Marker, Mittwoch, 13.05.2020, 01:00 (vor 1445 Tagen) @ DT1569 Views
bearbeitet von D-Marker, Mittwoch, 13.05.2020, 01:09

Im BDI überlegen sich die Ersten, auf welche Seite sie sich stellen.

Die wissen noch, dass die von der Stasi zum Schluss mit 0,7 Rentenpunkten nach Hause gegangen sind.

"Bei der Überführung der ostdeutschen Rentenansprüche und ‑anwartschaften in das Rentenversicherungssystem der Bundesrepublik Deutschland sind für Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatz- oder Sonderversorgungssystem Entgeltpunkte (Ost) nach dem Gesetz zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebiets (Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz – AAÜG) zu ermitteln (§ 259b SGB VI). § 7 Abs. 1 Satz 1 AAÜG sieht in diesem Zusammenhang vor, dass die überführten Verdienste, soweit sie auf einer Zugehörigkeit zum Sonderversorgungssystem des MfS/AfNS beruhen, auf die Werte der Anlage 6 zum AAÜG zu begrenzen sind, die ursprünglich Höchstwerte in Höhe von 70 % des Durchschnittseinkommens in der DDR vorsah."

https://www.rechtslupe.de/sozialrecht/stasi-rente-ueberfuehrung-3117991


LG
D-Marker

Hatte nicht Mielke zum Schluss mit Bauklötzern gespielt?


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