Gar Nüscht. Die EZB wird ein "Papier" vorlegen und alles geht weiter, wie gehabt. Das nächste Urteil dann in 10 Jahren.
Das BVerfG hat das EZB-Programm zum Ankauf von Staatsanleihen der Eurozone heute für in Teilen verfassungswidrig erklärt. Leider geht die Argumentation des Verfassungsgerichts an der Wirklichkeit vorbei. Das Programm zum Ankauf von Staatsanleihen ist glasklare Staatsfinanzierung. Jedem Fachmann ist das klar. Und diese Staatsfinanzierung ist durch die EU-Verträge verboten. Auch das ist klar. Und genau diesen widerrechtlichen Kern hat das BVerfG in seinem Urteil nicht für verfassungswidrig erklärt. Stattdessen zielt das Verfassungsgericht auf eine fehlende Begründung und Beteiligung bestimmter Akteure. Doch darum geht es nicht. Papier ist geduldig und die EZB war schon bisher äußerst kreativ, um nicht zu sagen: Verlogen, wenn es darum geht, ihre widerrechtliche Geldpolitik zu verkaufen.
Nach Berechnungen der Deutschen Bank war die EZB bereits im Jahr 2017 Eigentümerin von 21% ALLER Staatsanleihen der Eurozone. Diese Quote wird inzwischen bei etwa 40% liegen.
Das heißt, 40% der gigantischen Staatsschulen aller Eurozone-Mitgliedsstaaten wurden effektiv von der EZB finanziert. Die Staatsfinanzierung durch die EZB ist unzweifelhaftes Fakt.
Bei den restlichen 60% muss man berücksichtigen, dass viele institutionelle Anleger durch die Staaten zum Ankauf von Staatsanleihen rechtlich gezwungen werden, obwohl wirtschaftlich in der Abwägung von Rendite zu Risiko alles gegen den Kauf dieser Anleihen spricht (und sie die Dinger nur deshalb kaufen, weil sie wissen, dass sie sie zur Not an die Europäische Schrottbank weiterreichen können).
Ansonsten hat das BVerfG sich für unschuldig erklärt. Na toll.
RECHT hat es nicht gesprochen.
Revo.