EZB-Urteil durch BVerfG - Was sind jetzt die Konsequenzen?

FOX-NEWS @, fair and balanced, Dienstag, 05.05.2020, 11:00 vor 2093 Tagen 2068 Views

bearbeitet von FOX-NEWS, Dienstag, 05.05.2020, 11:06

Beschlüsse der EZB zum Staatsanleihekaufprogramm kompetenzwidrig

VI. Bundesregierung und Deutscher Bundestag sind aufgrund der ihnen obliegenden Integrationsverantwortung verpflichtet, der bisherigen Handhabung des PSPP entgegenzutreten.

1. Im Falle offensichtlicher und strukturell bedeutsamer Kompetenzüberschreitungen durch Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der Europäischen Union sind die Verfassungsorgane verpflichtet, im Rahmen ihrer Kompetenzen und mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln aktiv auf die Einhaltung des Integrationsprogramms und die Aufhebung der vom Integrationsprogramm nicht gedeckten Maßnahmen hinzuwirken sowie – solange die Maßnahmen fortwirken – geeignete Vorkehrungen zu treffen, damit die innerstaatlichen Auswirkungen der Maßnahmen so weit wie möglich begrenzt bleiben.

2. Konkret bedeutet dies, dass die Bundesregierung und der Bundestag aufgrund ihrer Integrationsverantwortung verpflichtet sind, auf eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durch die EZB hinzuwirken. Entsprechendes gilt für die am 1. Januar 2019 begonnene Reinvestitionsphase des PSPP und seine Wiederaufnahme zum 1. November 2019. Insoweit dauert auch die Pflicht, die Entscheidungen des Eurosystems über Ankäufe von Staatsanleihen unter dem PSPP zu beobachten und mit den ihnen zu Gebote stehenden Mitteln auf die Einhaltung des dem ESZB zugewiesenen Mandats hinzuwirken, fort.

3. Deutsche Verfassungsorgane, Behörden und Gerichte dürfen weder am Zustandekommen noch an Umsetzung, Vollziehung oder Operationalisierung von Ultra-vires-Akten mitwirken. Der Bundesbank ist es daher untersagt, nach einer für die Abstimmung im Eurosystem notwendigen Übergangsfrist von höchstens drei Monaten an Umsetzung und Vollzug der verfahrensgegenständlichen Beschlüsse mitzuwirken, wenn nicht der EZB-Rat in einem neuen Beschluss nachvollziehbar darlegt, dass die mit dem PSPP angestrebten währungspolitischen Ziele nicht außer Verhältnis zu den damit verbundenen wirtschafts- und fiskalpolitischen Auswirkungen stehen. Unter derselben Voraussetzung ist die Bundesbank verpflichtet, für eine im Rahmen des Eurosystems abgestimmte – auch langfristig angelegte – Rückführung der Bestände an Staatsanleihen Sorge zu tragen.

Was bedeutet jetzt dieses Urteil genau?

Grüße

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Afuera!

Gar Nüscht. Die EZB wird ein "Papier" vorlegen und alles geht weiter, wie gehabt. Das nächste Urteil dann in 10 Jahren.

Revoluzzer @, Dienstag, 05.05.2020, 11:26 vor 2093 Tagen @ FOX-NEWS 1675 Views

bearbeitet von Revoluzzer, Dienstag, 05.05.2020, 11:36

Das BVerfG hat das EZB-Programm zum Ankauf von Staatsanleihen der Eurozone heute für in Teilen verfassungswidrig erklärt. Leider geht die Argumentation des Verfassungsgerichts an der Wirklichkeit vorbei. Das Programm zum Ankauf von Staatsanleihen ist glasklare Staatsfinanzierung. Jedem Fachmann ist das klar. Und diese Staatsfinanzierung ist durch die EU-Verträge verboten. Auch das ist klar. Und genau diesen widerrechtlichen Kern hat das BVerfG in seinem Urteil nicht für verfassungswidrig erklärt. Stattdessen zielt das Verfassungsgericht auf eine fehlende Begründung und Beteiligung bestimmter Akteure. Doch darum geht es nicht. Papier ist geduldig und die EZB war schon bisher äußerst kreativ, um nicht zu sagen: Verlogen, wenn es darum geht, ihre widerrechtliche Geldpolitik zu verkaufen.

Nach Berechnungen der Deutschen Bank war die EZB bereits im Jahr 2017 Eigentümerin von 21% ALLER Staatsanleihen der Eurozone. Diese Quote wird inzwischen bei etwa 40% liegen.
Das heißt, 40% der gigantischen Staatsschulen aller Eurozone-Mitgliedsstaaten wurden effektiv von der EZB finanziert. Die Staatsfinanzierung durch die EZB ist unzweifelhaftes Fakt.
Bei den restlichen 60% muss man berücksichtigen, dass viele institutionelle Anleger durch die Staaten zum Ankauf von Staatsanleihen rechtlich gezwungen werden, obwohl wirtschaftlich in der Abwägung von Rendite zu Risiko alles gegen den Kauf dieser Anleihen spricht (und sie die Dinger nur deshalb kaufen, weil sie wissen, dass sie sie zur Not an die Europäische Schrottbank weiterreichen können).

Ansonsten hat das BVerfG sich für unschuldig erklärt. Na toll.
RECHT hat es nicht gesprochen.

Revo.

Bange Frage

sensortimecom ⌂ @, Dienstag, 05.05.2020, 11:56 vor 2093 Tagen @ Revoluzzer 1795 Views

Was macht die EZB, wenn sie 100% aller Anleihen aufgekauft hat? Beginnt sie dann ihre eigenen Papiere noch mal von vorne aufzukaufen?

triviale Antwort

valuereiter @, Dienstag, 05.05.2020, 12:27 vor 2093 Tagen @ sensortimecom 1709 Views

Was macht die EZB, wenn sie 100% aller Anleihen aufgekauft hat?

abwarten, bis die Italiener, Spanier, Griechen, usw. frische Anleihen nachgedruckt haben

(außer den Deutschen verplempert da keiner die Zeit mit einer Schwarze Null-Diskussion)

und in der Zwischenzeit einen Espresso trinken ...

die Renditen der italienischen Staatsanleihen beginnen zu steigen

sodele, Dienstag, 05.05.2020, 12:24 vor 2093 Tagen @ FOX-NEWS 1931 Views

[10:49:57] *ITALIENISCHE RENDITEN LEGEN ZU - 10-JAHRES-ANLEIHE NUN BEI 1,84%

Der Spaltpilz im Euro wächst. Mal schauen wie Gold reagieren wird.

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