Kann die Maskenpflicht nur mit einer Presseinformation rechtsgültig sein? (Hessen)
Anfang der Woche hieß es noch, eine Maskenpflicht käme in Hessen nicht.
Dann plötzlich sei es beschlossene Sache, angeblich ab Dienstag abend.
Es finden sich in den Medien jede Menge Nachrichten dazu.
Auf der Webseite der Landesregierung findet sich dazu jedoch nicht viel:
Hier der Text von der Pressestelle Hessische Staatskanzlei:
https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/landesregierung-beschliesst-maskenpflicht
Hier die barrierefreie Version (pdf) der Presseinformation:
https://www.hessen.de/sites/default/files/media/staatskanzlei/hessen_beschliesst_masken...
Mehr kann ich zur angeblichen Maskenpflicht nicht finden.
Hier ist eine Zusammenstellung der Verordnungen und Allgemeinverfügungen:
https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/verordnungen-und-allgemeinverfuegungen
Der neueste Eintrag lautet:
Dritte Verordnung zu Änderung der 2. Verordnung und Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten in beamten- und richterrechtlichen Personalangelegenheiten im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz (ins Internet eingestellt am 25. April 2020)
Aber auch in der dabei verlinkten Datei ist nichts von Maske oder Mund- und Nasenbedeckung zu finden:
https://www.hessen.de/sites/default/files/media/hessen.de_land/gvbl._nr_21.pdf
Wenn angeblich ein Beschluss gefasst worden ist, dann muß dies doch irgendwo im Wortlaut festgehalten worden sein.
Nur wo?
Wie wird diese angebliche Maskenpflicht in anderen Bundesländern eingeführt?
Gibt es dort mehr als eine "Presseinformation" zum Thema?
Viele Grüße
Konstantin
--
Für ein Ende der Anastasia-Diskriminierung: Spendensammlung