Schenkelklopfer
Bankräuber und Einbrecher sind von der Ausgangssperre ja eh nicht betroffen, denn beruflich veranlagte Fahrten zur Kundschaft sind ausdrücklich erlaubt
Es ist jedoch möglichst davon abzusehen, sich in eine Rangelei verwickeln zu lassen, da hierbei der nötige Mindestabstand unterschritten werden könnte.