Schenkelklopfer

Echo, Samstag, 25.04.2020, 21:30 (vor 2105 Tagen) @ Mephistopheles4349 Views

Bankräuber und Einbrecher sind von der Ausgangssperre ja eh nicht betroffen, denn beruflich veranlagte Fahrten zur Kundschaft sind ausdrücklich erlaubt [[lach]]

Es ist jedoch möglichst davon abzusehen, sich in eine Rangelei verwickeln zu lassen, da hierbei der nötige Mindestabstand unterschritten werden könnte.


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