Aber nur unter gewissen Voraussetzung

Linder, Freitag, 17.04.2020, 07:06 (vor 2207 Tagen) @ CalBaer2453 Views
bearbeitet von Linder, Freitag, 17.04.2020, 07:11

Waren die hier gegeben?
Ich denke nicht, denn sonst wäre sie so schnell nicht wieder entlassen worden.
Die mediale Aufmerksamkeit war den Behörden anscheinend zu hoch, deswegen ließ man die Frau auch bald wieder gehen.
Die Polizei hatte demnach nichts gegen sie in der Hand was einen längeren Freiheitsentzug rechtfertigt.
Gemein hin nennt man ein solches Vorgehen staatliche Willkür.

Dass du dies nicht erkennst und auch so kommunizierst @CalBear, lässt schon tief blicken.

Mir war das Audio-File genauso suspekt wie das Video und die Dame selbst. Linguistik und Gestik sagen mir intuitiv, dass sie für ihren Job nicht geeignet ist bzw. war.
Das ändert jedoch nichts am rechtlichen Vorgehen der staatlichen Organe. Unser Rechtsstaat ist nur noch ein Schatten seiner selbst und Vorfälle wie dieser beweisen das immer wieder. Unveräußerliche Rechte gelten nicht mehr oder nur sehr eingeschränkt, und es gibt Leute, die das nicht registrieren oder sogar öffentlich bekunden wie egal es ihnen ist. Wie tief kann man sinken? Wie einfach gestrickt muss man sein, dies nicht zu bemerken, dass in der Folge dem System damit der Rücken gestärkt wird?

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◇◇◇ GENESEN - GELACHT - GELOCHT ◇◇◇


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